-
Definitive Waldfeststellung (Flächen und Linien)
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Definitive Waldabgrenzung inerhalb der Bauzone und deren unmittelbaren Umgebung (10 m). Die Abrgrenzungen der Typ "Definitive Waldfeststellung" sind statisch im Gegensatz zur Ty...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Kuessnacht
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Muotathal
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Oberiberg
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Stockgrenzen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Eine mittels Waldfeststellungsverfahren bestimmte Stockgrenze (Polylinien) ist gegeben durch den geometergenau eingemessenen Verlauf der Waldrandlinie, welche in der Regel durch...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Unteriberg
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Ingenbohl
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien ÖREB
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldgrenzen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Forstrechtlich relevante Grenzlinien von Waldflächen gegenüber Bauzonen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)
-
Waldabstandslinien Gemeinde Illgau
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Feusisberg
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Alpthal
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Waldabstandslinien Gemeinde Arth
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
-
Nutzungszonenplan (NZP)
Regionen und Städte, Umwelt
Der Nutzungszonenplan teilt das Stadtgebiet in Baugebiete und Nicht-Baugebiete ein und legt parzellengenau die Art der möglichen Nutzung fest. Der Nutzungszonenplan ist Teil der...
-
Statische Waldgrenzen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Grenzt Wald an Bauzonen, so wird der dynamische Waldbegriff aus ortsplanerischen Gründen zugunsten des statischen Waldbegriffs aufgegeben. Dabei wird im Rahmen eines Waldfestste...
Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.