Waldabstandslinien Gemeinde Oberiberg

Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen finden sich in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
c5283ccb-12a4-4828-afea-b6c27afeacaa@amt-geoinformation-sz
Titel für die URL des Datasets
waldabstandslinien-gemeinde-oberiberg
Veröffentlichung des Datasets terminieren
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Erstellungsdatum
28. September 2023
Änderungsdatum
28. September 2023
Konform mit
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Zeitliche Abdeckung
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Publisher-Informationen
SZ Amt für Wald und Natur
Kontaktstellen
awn@sz.ch
Sprachen
Deutsch
Url
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Beziehungen
geocat.ch permalink
Räumlich
Oberiberg
Verwandte Datensätze
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Dokumentation
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Schlagwörter
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