Waldabstandslinien Gemeinde Kuessnacht

Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen finden sich in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 7cc64d58-6f9c-48b7-aca1-69411e3fa1c8@amt-geoinformation-sz
Titel für die URL des Datasets waldabstandslinien-gemeinde-kuessnacht
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 28. September 2023
Änderungsdatum 28. September 2023
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Irregular
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen SZ Amt für Wald und Natur
Kontaktstellen awn@sz.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich Küssnacht (SZ)
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
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