Waldabstandslinien

Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahmeregelungen finden sich in den Baureglementen zu den Nutzungsplänen der Gemeinden. Der Datensatz enthält nur diejenigen Waldabstandslinien, die aufgrund einer Sonderbestimmung im Baureglement der Gemeinde gegenüber dem gesetzlich festgelegten Waldabstand von 15 m einen Minderabstand zulassen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
8e096f7e-2687-437b-ad35-de3c6883accb@amt-geoinformation-sz
Titel für die URL des Datasets
waldabstandslinien
Veröffentlichung des Datasets terminieren
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Erstellungsdatum
9. November 2022
Änderungsdatum
9. November 2022
Konform mit
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Zeitliche Abdeckung
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Publisher-Informationen
SZ Amt für Wald und Natur
Kontaktstellen
awn@sz.ch
Sprachen
Deutsch
Url
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Beziehungen
Räumlich
Kanton Schwyz (SZ)
Verwandte Datensätze
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Dokumentation
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Schlagwörter
Nutzungsbedingungen
NonCommercialAllowed-CommercialAllowed-ReferenceRequired
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