Stockgrenzen

Eine mittels Waldfeststellungsverfahren bestimmte Stockgrenze (Polylinien) ist gegeben durch den geometergenau eingemessenen Verlauf der Waldrandlinie, welche in der Regel durch die Verbindung der Waldrandbäume definiert ist. Aus der Stockgrenze ergibt sich die zwei Meter ausserhalb parallel verlaufende statische Waldgrenze, welche insbesondere innerhalb von und angrenzend an Bauzonen der exakten waldrechtlichen Definition des Waldrandes dienen. Sie sind vom Amt für Wald und Natur (AWN) gemäss Waldfeststellungsrichtlinien verfügt. Zur Waldfeststellungsverfügung gehören die jeweiligen Stockgrenzenpläne. Die Stockgrenzen gehören zu den Geobasisdaten des Kantons (Anhang 2 zum KGeoiV). Datenherr ist das AWN.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier b1ff9120-9e02-4ec7-ab15-ca4e0d2247ae@amt-geoinformation-sz
Titel für die URL des Datasets stockgrenzen
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 19. November 2025
Änderungsdatum 19. November 2025
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Irregular
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen SZ Amt für Wald und Natur
Kontaktstellen awn@sz.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich Kanton Schwyz (SZ)
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
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