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Waldabstandslinien Differenz (UR)
Regionen und Städte, Umwelt
Mit Waldabstandslinien wird im Nutzungsplan der Waldabstand gegenüber der festgelegten Waldgrenze, in Abweichung zum generellen Waldabstand von 20 Metern gemäss Artikel 93 Absat...
- WMS
- WFS
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Waldabstandslinien (UR)
Regionen und Städte, Umwelt
Mit Waldabstandslinien wird im Nutzungsplan der Waldabstand gegenüber der festgelegten Waldgrenze, in Abweichung zum generellen Waldabstand von 20 Metern gemäss Artikel 93 Absat...
- WMS
- WFS
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Waldabstandslinien projektiert (UR)
Regionen und Städte, Umwelt
Mit Waldabstandslinien wird im Nutzungsplan der Waldabstand gegenüber der festgelegten Waldgrenze, in Abweichung zum generellen Waldabstand von 20 Metern gemäss Artikel 93 Absat...
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Waldabstandslinien Gemeinde Unteriberg
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
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Waldabstandslinien Gemeinde Alpthal
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
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Stockgrenzen
Stockgrenzen (Polylinien) dienen der forstrechtlichen Bestimmung des Waldrandes innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Bauzonen sowie bei waldrelevanten Bauten oder Nutzungen ...
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Waldgrenzen
Forstrechtlich relevante Grenzlinien von Waldflächen gegenüber Bauzonen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)
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Waldabstandslinien Gemeinde Muotathal
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
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Waldabstandslinien Gemeinde Kuessnacht
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
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Waldabstandslinien Gemeinde Arth
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
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Waldabstandslinien Gemeinde Oberiberg
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
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Waldabstandslinien Gemeinde Illgau
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
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Waldabstandslinien Gemeinde Ingenbohl
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
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Waldabstandslinien
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
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Nutzungsplanung Glarus Süd
Regionen und Städte, Umwelt
Kommunale Nutzungsplanung (Zonenplan), Datensatz der Gemeinde Glarus Süd (1631). Altes Modell, rechtskräftig. Hinweis: Die Nutzungsplanungs-Geodaten (NUP und LES) wurden aus ein...
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Nutzungsplanung Glarus Nord
Regionen und Städte, Umwelt
Kommunale Nutzungsplanung (Zonenplan), Datensatz der Gemeinde Glarus Nord (1630). Altes Modell, rechtskräftig. Hinweis: Die Nutzungsplanungs-Geodaten (NUP und LES) wurden aus ei...
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