-
Statische Waldgrenzen (UR)
Regionen und Städte, Umwelt
Gemäss der Kantonalen Waldverordnung (KWV), Artikel 11, ist entlang von Bauzonen, die an Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen und in Gebieten, in denen nach dem kantonale...
- WMS
- WFS
-
Statische Waldgrenzen projektiert (UR)
Regionen und Städte, Umwelt
Ab der öffentlicher Auflage zeigt der Layer: Gemäss der Kantonalen Waldverordnung (KWV), Artikel 11, ist entlang von Bauzonen, die an Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen...
- WMS
- WFS
-
Statische Waldgrenzen Differenz (UR)
Regionen und Städte, Umwelt
Ab der öffentlichen Auflage zeigt der Layer die Differenz zwischen den rechtskräftigen und den projektierten Daten der Statischen Waldgrenzen: Neue Objekte / Gelöschte Objekte
- WMS
- WFS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Unteriberg
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Alpthal
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
-
Stockgrenzen
Stockgrenzen (Polylinien) dienen der forstrechtlichen Bestimmung des Waldrandes innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von Bauzonen sowie bei waldrelevanten Bauten oder Nutzungen ...
- WMS
- WFS
-
Waldgrenzen
Forstrechtlich relevante Grenzlinien von Waldflächen gegenüber Bauzonen. Der Datensatz ist auch Bestandteil des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)
- WMS
- WFS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Muotathal
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Kuessnacht
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Arth
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Oberiberg
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WMS
- WFS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Illgau
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
-
Waldabstandslinien Gemeinde Ingenbohl
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
-
Waldabstandslinien
Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...
- WFS
- WMS
-
Statische Waldgrenzen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Grenzt Wald an Bauzonen, so wird der dynamische Waldbegriff aus ortsplanerischen Gründen zugunsten des statischen Waldbegriffs aufgegeben. Dabei wird im Rahmen eines Waldfestste...
- SERVICE
- WMS
- WFS