Zulässigkeit Erdsonden

Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.

Data e Risorse

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Identifier ur-1770@geoinformation-kanton-uri
Titolo per l’URL del dataset zulassigkeit-erdsonden
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Data di pubblicazione 7 aprile 2017
Data ultima modifica 7 aprile 2017
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Dataset Information Amt für Umwelt Kt. Uri
Punti di contatto mail@lisag.ch
Lingue Language independent
URL -
Relazione
Spaziale Canton of Uri (UR)
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Parole chiave
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
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