Zulässigkeit Erdsonden

Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.

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Field Value
Identifier ur-1770@geoinformation-kanton-uri
Title for URL of the dataset zulassigkeit-erdsonden
Schedule the publication of the dataset -
Issued date April 7, 2017
Modification date April 7, 2017
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Publisher Information Amt für Umwelt Kt. Uri
Contact points mail@lisag.ch
Languages Language independent
URL -
Relation
Spatial Canton of Uri (UR)
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Keywords
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
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