Zulässigkeit Erdsonden

Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.

Données et ressources

Info additionnelle

Champ Valeur
Identifier ur-1770@geoinformation-kanton-uri
Titre pour le URL du Dataset zulassigkeit-erdsonden
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Date de publication 7 avril 2017
Date de la dernière modification 7 avril 2017
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Informations relatives à l’éditeur Amt für Umwelt Kt. Uri
Points de contact mail@lisag.ch
Langues Language independent
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Relation
Spatial Canton of Uri (UR)
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Mots clés
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