Rodungen und Rodungsersatz (im Aufbau, erhältlich ab 01.07.2025)

Rodungen und Rodungsersatz (im Aufbau, erhältlich ab 01.07.2025). Die Rodung wird im Waldgesetz definiert als dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden.“ (Art. 4 WaG) Für jede Rodung ist Rodungsersatz zu leisten. Der Rodungsersatz besteht üblicherweise aus Realersatz (Art. 8 WaV) in derselben Gegend. In gewissen Fällen können anstelle von Realersatz auch Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. In besonderen Fällen kann gänzlich auf Rodungsersatz verzichtet werden (Art. 7 WaG). Ein Rodungsvorhaben kann die oben genannten Formen von Rodungsersatz kombinieren. Jede Rodung wird mit Gesuch beantragt. Die zuständige Behörde (Bund oder Kanton) prüft jedes Gesuch. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Rodung bewilligt werden (Plangenehmigungsverfügung oder Verfügung). Die Rodungsbewilligung berechtigt den Gesuchsteller zur Zweckentfremdung des Waldbodens. Das vorliegende minimale Geodatenmodell regelt die Veröffentlichung der Geodaten von eben diesen bewilligten Rodungen.

Données et ressources

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Info additionnelle

Champ Valeur
Identifier f5cd2228-0256-4d3c-ae8a-6bb86236d6fc@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Titre pour le URL du Dataset rodungen-und-rodungsersatz-im-aufbau-erhaltlich-ab-01-07-2025
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Date de publication 9 juillet 2024
Date de la dernière modification 20 novembre 2024
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Intervalle d'actualisation Jamais
Couverture temporelle -
Informations relatives à l’éditeur Kantonsforstamt
Points de contact kantonsforstamt@sh.ch
Langues Language independent
URL -
Relation geocat.ch permalien
Spatial Kanton Schaffhausen
Jeux de données relationnels -
Documentation -
Mots clés
Terms of use None
Metadata Access API (JSON) Download XML