Rodungen und Rodungsersatz (im Aufbau, erhältlich ab 01.07.2025)

Rodungen und Rodungsersatz (im Aufbau, erhältlich ab 01.07.2025). Die Rodung wird im Waldgesetz definiert als dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden.“ (Art. 4 WaG) Für jede Rodung ist Rodungsersatz zu leisten. Der Rodungsersatz besteht üblicherweise aus Realersatz (Art. 8 WaV) in derselben Gegend. In gewissen Fällen können anstelle von Realersatz auch Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. In besonderen Fällen kann gänzlich auf Rodungsersatz verzichtet werden (Art. 7 WaG). Ein Rodungsvorhaben kann die oben genannten Formen von Rodungsersatz kombinieren. Jede Rodung wird mit Gesuch beantragt. Die zuständige Behörde (Bund oder Kanton) prüft jedes Gesuch. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann die Rodung bewilligt werden (Plangenehmigungsverfügung oder Verfügung). Die Rodungsbewilligung berechtigt den Gesuchsteller zur Zweckentfremdung des Waldbodens. Das vorliegende minimale Geodatenmodell regelt die Veröffentlichung der Geodaten von eben diesen bewilligten Rodungen.

Daten und Ressourcen

Dieser Datensatz hat keine Daten

Zusätzliche Informationen

Identifier
f5cd2228-0256-4d3c-ae8a-6bb86236d6fc@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Titel für die URL des Datasets
rodungen-und-rodungsersatz-im-aufbau-erhaltlich-ab-01-07-2025
Veröffentlichung des Datasets terminieren
-
Erstellungsdatum
9. Juli 2024
Änderungsdatum
20. November 2024
Konform mit
-
Aktualisierungsintervall
Niemals
Zeitliche Abdeckung
-
Publisher-Informationen
Kantonsforstamt
Kontaktstellen
kantonsforstamt@sh.ch
Sprachen
Deutsch
URL
-
Beziehung
geocat.ch Permalink
Räumlich
Kanton Schaffhausen
Verwandte Datensätze
-
Dokumentation
-
Schlagwörter
Nutzungsbedingungen
None
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen