Zulässigkeit Erdsonden

Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier ur-1770@geoinformation-kanton-uri
Titel für die URL des Datasets zulassigkeit-erdsonden
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 7. April 2017
Änderungsdatum 7. April 2017
Konform mit -
Aktualisierungsintervall -
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Amt für Umwelt Kt. Uri
Kontaktstellen mail@lisag.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung
Räumlich Canton of Uri (UR)
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Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
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