Gemäss See- und Flussufergesetz vom 6. Juni 1982 (See- und Flussufergesetz, SFG; BSG 704.1) sind die Ufer der fünf grossen Berner Seen und entlang der Aare zugunsten der Allgemeinheit zugänglich zu machen und wertvolle Uferlandschaften zu erhalten oder wieder herzustellen. Vom SFG betroffen sind 91 Gemeinden im Kanton Bern. Diese verfügen über eine fast lückenlose Uferschutzplanung bestehend aus dem Uferschutzplan, den Überbauungsvorschriften und dem Realisierungsprogramm. Der Uferschutzplan legt die Uferschutzzone, den Uferweg und allgemein benutzbare Freiflächen für Erholung und Sport fest. Im Realisierungsprogramm werden Massnahmen beschrieben, die im Zusammenhang mit der Uferschutzplanung von der Gemeinde noch umgesetzt werden. Das Geoprodukt «See- und Flussuferschutz gemäss SFG» umfasst die dem Tiefbauamt des Kantons Bern bekannten Informationen zum einen aus der Uferschutzplanung der Gemeinden und zum anderen bezüglich dem Stand der Realisierung der Uferwege und Freiflächen. Die realisierten Uferwege und Freiflächen sind berechtigt für einen Kantonsbeitrag an den Unterhalt.