Projektierungszonen Flughafenanlagen V2.0 OeREB

Genau bezeichnetes Gebiet, in dem die Grundstücke für künftige Flughafenanlagen freizuhalten sind. Parzellenscharfe Darstellung mit einer Linie auf einem grossmassstäblichen Plan. Bauliche Veränderungen, die diesem Zweck widersprechen sind nicht gestattet. Befristete Wirkung von maximal 5 Jahren, mögliche Verlängerung um höchstens 3 Jahre. Rechtsgrundlage (LFG Art. 37n Abs. 1): «Das Bundesamt kann von Amtes wegen oder auf Antrag des Flugplatzhalters, des Kantons oder der Gemeinde für genau bezeichnete Gebiete Projektierungszonen festlegen, um Grundstücke für künftige Flughafenanlagen freizuhalten. …»

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 25ad45c3-f751-4d05-b6f6-ece1c2059e8b@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Titel für die URL des Datasets projektierungszonen-flughafenanlagen-v2-0-oereb
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 17. Februar 2024
Änderungsdatum 17. Februar 2024
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Aktualisierungsintervall -
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen adrian.nuetzi@bazl.admin.ch
Sprachen Language independent
URL https://www.cadastre-manual.admin.ch/de
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich Schweiz
Verwandte Datensätze -
Dokumentation
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_by
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