Bergprodukte

Um die Bezeichnung „Bergprodukt“ (z.B. Bergkäse) verwenden zu können, müssen die Rohstoffe aus dem Berggebiet oder dem Sömmerungsgebiet stammen und in einer Gemeinde verarbeitet werden, die ganz oder teilweise im Berg- oder im Sömmerungsgebiet liegt.Die Verarbeitung folgender Produkte darf auch ausserhalb des Berg- und Sömmerungsgebiets stattfinden: genussfertige Milch; genussfertiger Rahm; Reifung der Käse sowie die Schlachtung und Zerlegung der Tiere. Die Bezeichnung „Berg“ darf auch in der Kennzeichnung eines aus mehreren Zutaten zusammengesetzten Lebensmit-tels verwendet werden, auch wenn das Lebensmittel selbst die Anforderungen für die Verwendung der Bezeichnung „Berg“ nicht erfüllt. Die Bezeichnung „Berg“ darf sich ausschliesslich auf die betreffenden Zutaten beziehen (z.B. „Jogurt aus Bergmilch“). (SR 910.19)

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
c5bc9d6b-cafb-4617-97d7-868ab4cd5506@bundesamt-fur-landwirtschaft-blw
Titel für die URL des Datasets
bergprodukte
Veröffentlichung des Datasets terminieren
-
Erstellungsdatum
11. Mai 2012
Änderungsdatum
-
Konform mit
-
Aktualisierungsintervall
-
Zeitliche Abdeckung
-
Publisher-Informationen
Bundesamt für Landwirtschaft
Kontaktstellen
info@blw.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Url
https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/instrumente/kennzeichnung/berg-und-alp.html
Beziehungen
Räumlich
Schweiz
Verwandte Datensätze
-
Dokumentation
-
Schlagwörter
Nutzungsbedingungen
NonCommercialAllowed-CommercialAllowed-ReferenceRequired
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen