Für die Führung des Grundbuches sind Kreise zu bilden (Art. 951 ZGB). Im Kanton Bern wird das Grundbuch seit 1.1.2010 in 5 Kreisen geführt. Die Einteilung basiert auf den Verwaltungsregionen und -kreisen gemäss Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung (Volksabstimmung vom 24. September 2006). Jede Verwaltungsregion verfügt über ein regionales Grundbuchamt, in der Verwaltungsregion Oberland stehen zusätzlich 2 Dienststellen zur Verfügung. Die Anlage des Grundbuches erfolgt nach Einwohnergemeinden (Art. 121 EG ZGB). Ersetzt das Geoprodukt: Kreisgrundbuchämter (ADMKGBA)