Der kantonale Richtplan ist das Führungsinstrument des Regierungsrat für die Steuerung und Koordination der langfristigen räumlichen Entwicklung. Der Inhalt wird nach strategischen Überlegungen nach den Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr soie Ver- und Entsorgung aufgeteilt. Der Inhalt des Richtplanes ist für kantonale und kommunale Behörden verbindlich. Die Planungs- und Koordinationsabsichten sind im Richtplan auf einen Planungshorizont von 15 bis 25 Jahren ausgelegt. Der Richtplan ist auch ein geeignetes Instrument zur frühzeitigen Information und Mitwirkung der Bevölkerung. Damit können die unterschiedlichen Ansprüche im Hinblick auf einen bestmöglichen Gesamtnutzen für die Öffentlichkeit gegeneinander abgewägt werden.