Jede Wasserentnahme aus Oberflächengewässern benötigt eine Konzession (Kanton) oder bei zeitlich beschränkten und mobilen Anlagen eine Bewilligung (Gemeinden). Die Karte zeigt an, aus welchen Bächen, Flüssen und Seen grundsätzlich Wasser entnommen werden kann. Dargestellt sind: - Typ 1: Gewässer aus denen die Entnahme ohne Einschränkung möglich ist. - Typ 2: Gewässer aus denen die Entnahme möglich ist, sofern die Abflussmenge über der Dotierwassermenge bzw. der Seepegel über der Entnahmegrenze liegt. - Typ 3: Gewässer aus denen die Entnahme möglich ist, sofern die Abflussmenge über der Dotierwassermenge liegt, die aber keine Dotierwassermarken aufweisen. Fallweise vom Amt für Wasser und Abfall (AWA) festzulegen. - Typ 4: Temporäre Sperrung eines Gewässerabschnitts für die Entnahme. Bei allen übrigen Gewässern dürfen die Gemeinden keine Bewilligungen für Wasserentnahmen erteilen.