Strassenlärm-Belastung bei Gebäuden und Parzellen entlang Kantonsstrassen und einzelner Gemeindestrassen mit Beurteilung bezüglich Grenzwerte. Je tiefer die Empfindlichkeitsstufe, desto strenger die Belastungsgrenzwerte. Bei Wohnzonen ist in der Regel die Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet, bei Wohn- und Gewerbezonen die Empfindlichkeitsstufe III. Die Daten zu den Gebäuden und Parzellen wurden zu verschiedenen Zeitpunkten erhoben und entsprechen nicht überall dem heutigen Stand. Die Immissionspegel wurden jeweils auf das Referenzjahr hochgerechnet.