Bezügerquote der bedarfsabhängigen Sozialleistungen. Die Bezügerquote der bedarfsabhängigen Sozialleistungen bezieht sich auf alle Personen, die während mindestens einem Monat des Jahres X eine der folgenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen bezogen haben: Wirtschaftliche Sozialhilfe, Kleinkindbetreuungsbeiträge (bis und mit 2016), Alimentenbevorschussung, Zusatzleistungen zur Alters-, Invaliden- oder Hinterlassenenrente. Personen, die mehr als eine dieser Leistungen bezogen haben, werden nur einmal gezählt. Bei Gemeinden, die weniger als 5 Fälle haben, wird keine Quote ausgewiesen. (Referenzpopulation im Gemeindeporträt: kantonale Bevölkerungserhebung. Das BFS verwendet für die Berechnung seiner Quoten als Referenzpopulation STATPOP des Vorjahres.)