Die Abbaustellen umfassen die Flächen folgender Objekte: sämtliche grösseren Abbaugebiete (Kiesgruben, Kalksteinbrüche sowie Tongruben), für welche ein Gestaltungsplan vorliegt. Die dargestellten Flächen umfassen jeweils den gesamten Perimeter der genehmigten Gestaltungspläne, und nicht einzelne Abbauetappen. Kleinabbaustellen. Es handelt sich üblicherweise um kleinere, gemeindeeigene Mergelgruben, in welchen Material für den Bau und Unterhalt von Wald- und Flurwegen abgebaut wird. Kleinabbaustellen erfordern keinen Gestaltungsplan. Die dargestellten Flächen umfassen hier jeweils den auf Stufe Bau-, bzw. Abbaubewilligung genehmigten Perimeter. alle künftigen Erweiterungs- und Ersatzstandorte, welche im kantonalen Richtplan (Kap. E-3.1 bis E-3.4) enthalten sind. Die Flächen wurden von verschiedenen Planvorlagen und bestehenden Flächendaten mit unterschiedlichem Massstab digitalisiert, bzw. übernommen.