Politikfinanzierung

In der Schweiz finanzieren sich die nationalen Parteien – abgesehen von Fraktionsbeiträgen zur Kostendeckung der Fraktionssekretariate – ohne direkte staatliche Hilfe. Seit dem 23. Oktober 2022 unterliegt die Finanzierung von politischen Akteurinnen und Akteuren auf eidgenössischer Stufe Offenlegungsvorschriften. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ist die zuständige Stelle für die Entgegennahme der Meldungen, deren Kontrolle und Veröffentlichung. Einerseits betreffen die Transparenzvorschriften Kampagnen über 50 000 Franken bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen und andererseits alle in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und parteilosen Mitglieder. Bei Spenden (Zuwendungen genannt) über 15 000 Franken wird der Urheber bzw. die Urheberin der Zuwendung namentlich offengelegt. Bei Kampagnen (bei Wahlen und Abstimmungen) von mehr als 50 000 Franken müssen 45 Tage vor der Wahl die budgetierten Einnahmen und zu diesem Zeitpunkt gewährte oder versprochene Zuwendungen über 15 000 Franken offengelegt werden (gilt nur für Nationalratswahlen und Abstimmungen, nicht für Ständeratswahlen). 60 Tage nach den Wahlen müssen die Schlussabrechnung der Einnahmen sowie wiederum namentlich alle Zuwendungen über 15 000 Franken (monetär und nichtmonetär) offengelegt werden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier politicalfunding@efk
Titel für die URL des Datasets Politikfinanzierung
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Erstellungsdatum 1. September 2023
Änderungsdatum 7. Februar 2025
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Other
Zeitliche Abdeckung 23. Oktober 2022
Publisher-Informationen Eidgenössische Finanzkontrolle
Kontaktstellen
Sprachen Language independent
URL https://politikfinanzierung.efk.admin.ch/
Beziehung Legal basis
Räumlich -
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
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