Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland

Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes (SR 732.1, KEG) und der Safeguardsverordnung (SR 732.12) müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, welche sich in Schweizer Besitz befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden (Art. 18 Safeguardsverordnung). Kernmaterial im Besitz der Betreiber der Schweizer Kernanlagen befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, und Schweden. Die Veränderungen der Bestände ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Uran zu Brennelementen; diese hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab. Das Bundesamt für Energie veröffentlicht diese Bestandeszahlen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier ogd31@bundesamt-fur-energie-bfe
Titel für die URL des Datasets Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland
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Erstellungsdatum 12. Dezember 2017
Änderungsdatum 17. April 2023
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Annual
Zeitliche Abdeckung 31. Dezember 2005 - 31. Dezember 2022
Publisher-Informationen Bundesamt für Energie BFE
Kontaktstellen Bundesamt für Energie BFE
Sprachen Language independent
URL https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/versorgung/kernenergie.html
Beziehung -
Räumlich -
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
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