Luftfahrthindernisdaten Schweiz

Bei den Luftfahrthindernisdaten handelt es sich um Daten gemäss Art. 2 Bst. k der Verordnung vom 23. November 1994 über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Luftfahrthindernisse sind Bauten und Anlagen (u. a. Antennen, Gebäude, Kabel, Krane, Seilbahnen, Hochspannungsleitungen, Windenergieanlagen) sowie Pflanzen, die den Betrieb von Luftfahrzeugen oder von Flugsicherungsanlagen erschweren, gefährden oder verunmöglichen können. Sie werden im Rahmen der Bewilligungspflicht gemäss Art. 63 VIL resp. der Registrierungspflicht gemäss Art. 65a VIL erhoben. Der vorliegende Datensatz beinhaltet mit Ausnahme von Pflanzen alle permanenten und temporären Luftfahrthindernisse, wenn sie in unbebauten Gebieten eine Höhe von 25 Metern und mehr aufweisen (im Falle von Mobilkranen: 40 Meter und mehr) oder wenn sie in bebauten Gebieten eine Höhe von mindestens 60 Metern erreichen. Sicherheitsrelevante Hindernisse in der Umgebung von Flugplätzen unter 25 / 60 Metern sind im Layer "Flugplatzhindernisse < 25 / 60 m" dargestellt.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
b43208df-1ac2-4d00-b559-d83e4d86ba1a@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Titel für die URL des Datasets
luftfahrthindernisdaten-schweiz
Veröffentlichung des Datasets terminieren
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Erstellungsdatum
26. September 2011
Änderungsdatum
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Konform mit
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Aktualisierungsintervall
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Zeitliche Abdeckung
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Publisher-Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen
obstacles@bazl.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Url
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/infrastruktur/luftfahrthindernisse/luftfahrtinformationen/digitale-luftfahrthinderniskarten.html
Beziehungen
Räumlich
Schweiz
Verwandte Datensätze
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Dokumentation
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Schlagwörter
Nutzungsbedingungen
NonCommercialAllowed-CommercialAllowed-ReferenceRequired
Metadatenzugriff
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