Tierversuche: Bewilligungen

Tierversuche in der Schweiz benötigen eine Bewilligung der kantonalen Behörden. Als Tierversuch gilt jede Massnahme an lebenden Tieren, die etwa der Überprüfung wissenschaftlicher Annahmen, der Gewinnung von Proben für wissenschaftliche Zwecke, der Entwicklung von Stoffen oder der Aus- und Weiterbildung dient. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn nach Prüfung durch eine unabhängige Tierversuchskommission die Belastung der Tiere auf das unerlässliche Mass beschränkt ist und eine Güterabwägung den Versuch rechtfertigt. Versuche müssen von qualifizierten Fachpersonen geleitet, schriftlich dokumentiert und in Einrichtungen mit geeigneter Infrastruktur durchgeführt werden.

https://www.dashboard.blv.admin.ch/animals/animal-experimentation/licenses

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier bewilligungen_tierversuche@bundesamt-fur-lebensmittelsicherheit-und-veterinaerwesen-blv
Titel für die URL des Datasets Tierversuche: Bewilligungen
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 17. September 2025
Änderungsdatum -
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Aktualisierungsintervall Annual
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Kontaktstellen Kompetenzzentrum Daten (DCC)
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
URL https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierversuche.html
Beziehung -
Räumlich -
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Dokumentation
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