Das BLV veröffentlicht jährlich eine Tiergesundheitsstatistik. Diese Übersicht zeigt das Auftreten meldepflichtiger Tierseuchen und basiert auf den gesetzlichen Vorgaben. Ziel ist es, ein klares Bild über die Verbreitung und Entwicklung von Tierseuchen zu schaffen. Die Meldepflicht für Tierseuchen und seuchenverdächtigen Erscheinungen ist im
Tierseuchengesetz Artikel 11 (TSG, SR 916.40) festgelegt und in der
Tierseuchenverordnung Artikel 61(TSV, SR 916.401) präzisiert.
https://www.dashboard.blv.admin.ch/animals/health/animal_health_statistics