Ruhezonen für Wildtiere (UR)

Gemäss Art. 28 KJSV scheidet der Regierungsrat Schutzzonen aus, um das Wild in seinen empfindlichen Lebensräumen zu schützen. Der Schutz gilt vom 1. Dezember oder dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke bis 30. April. Im Kanton Uri wurden die letzten Wildruhezonen im Jahr 2008 ausgeschieden. Besondere Hinweise zu den eidgenössischen Wildruhezonen und erlaubten Routen finden sie unter https://www.wildruhezonen.ch

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier ur-1900@geoinformation-kanton-uri
Titel für die URL des Datasets ruhezonen-fur-wildtiere-ur
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 2. September 2025
Änderungsdatum 2. September 2025
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Aktualisierungsintervall -
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Amt für Forst und Jagd Kt. Uri
Kontaktstellen mail@lisag.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung
Räumlich Canton of Uri (UR)
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Dokumentation -
Schlagwörter
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