Maiswurzelbohrer

Im Interesse der Landwirte, vor allem der Maisproduzenten, werden geeignete Massnahmen verfügt. In der Schweiz ist kein Insektizid gegen den Maiswurzelbohrer bewilligt. Eine Tilgung ist somit nicht möglich. infolgedessen sind Vorbeugemassnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Fruchtfolge, da der Maiswurzelbohrer ein typischer Fruchtfolgeschädling ist. Mit diesen Massnahmen soll erreicht werden, dass der Entwicklungszyklus des Maiswurzelbohrers unterbrochen wird, in dem Mais nicht nach Mais angebaut wird. Es werden im Kanton Schwyz abgegrenzte Gebiete im Radius von 10 km ab den Fundorten der Maiswurzelbohrer gebildet, in welchem Bekämpfungsmassnahmen gelten sollen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier a5ffc2ab-51fa-401c-8b68-60737ecbc35a@amt-geoinformation-sz
Titel für die URL des Datasets quarantaneorganismen-landwirtschaft-maiswurzelbohrer
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 18. September 2024
Änderungsdatum 18. September 2024
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Irregular
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen SZ Amt für Landwirtschaft
Kontaktstellen afl@sz.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich -
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
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