Leerstehende Wohnungen

Als Leerwohnung gilt eine Wohnung, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar ist und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf angeboten wird. Folgende Wohnungen gelten nicht als Leerwohnungen: a) unbesetzt, aber bereits vermietet oder verkauft; b) unbesetzt, aber nicht zur Miete oder zum Verkauf angeboten; c) nicht mehr als Wohnung (Arztpraxen etc.) angeboten; d) einem beschränkten Personenkreis vorbehalten (z.B. Dienstwohnung); e) aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt; f) für weniger als drei Monate angeboten.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
100010@kanton-basel-stadt
Titel für die URL des Datasets
leerstehende-wohnungen
Veröffentlichung des Datasets terminieren
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Erstellungsdatum
27. August 2020
Änderungsdatum
18. August 2023
Konform mit
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Aktualisierungsintervall
Jährlich
Zeitliche Abdeckung
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Publisher-Informationen
Statistisches Amt
Kontaktstellen
Fachstelle für OGD Basel-Stadt
Sprachen
Sprachunabhängig
Url
https://data.bs.ch/explore/dataset/100010/
Beziehungen
https://www.statistik.bs.ch/zahlen/tabellen/9-bau-wohnungswesen/leerstand.html
Räumlich
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Verwandte Datensätze
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Dokumentation
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Schlagwörter
Nutzungsbedingungen
NonCommercialAllowed-CommercialAllowed-ReferenceRequired
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