Leerstehende Wohnungen

Als Leerwohnung gilt eine Wohnung, welche am Stichtag (1. Juni) unbesetzt, aber bewohnbar ist und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf angeboten wird. Folgende Wohnungen gelten nicht als Leerwohnungen: a) unbesetzt, aber bereits vermietet oder verkauft; b) unbesetzt, aber nicht zur Miete oder zum Verkauf angeboten; c) nicht mehr als Wohnung (Arztpraxen etc.) angeboten; d) einem beschränkten Personenkreis vorbehalten (z.B. Dienstwohnung); e) aus bau-, sanitätspolizeilichen oder richterlichen Gründen gesperrt; f) für weniger als drei Monate angeboten.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 100010@kanton-basel-stadt
Titel für die URL des Datasets leerstehende-wohnungen
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 27. August 2020
Änderungsdatum 22. August 2025
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Annual
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Statistisches Amt
Kontaktstellen Open Data Basel-Stadt
Sprachen Language independent
URL https://data.bs.ch/explore/dataset/100010/
Beziehung https://statistik.bs.ch/unterthema/12#Leerstand
Räumlich -
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_by
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