Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt

Gemäss dem Konzept "Landschaftsruhezonen für die Luftfahrt" vom Januar 2011 handelt es sich um grössere Landschaftskammern, die arm an anthropogenen Lärmquellen sind. In solchen Ruhezonen ist das angestrebte Schutzziel die Vielfalt der natürlichen Geräusche und die Stille für die menschliche Erholung. Die Ausscheidung von Ruhezonen erfolgt auf der Basis von bestehenden Inventaren und Schutzobjekten gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG; SR 451) und Jagdgesetz (JSG; SR 922.0). Innerhalb dieser Gebiete sind Überflüge mit motorisierten Luftfahrzeugen wenn möglich zu vermeiden oder wesentlich höher als auf den vorgesehenen Mindestflughöhen und auf möglichst kurzem Weg auszuführen.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
8af95971-c458-4f4e-bfe4-2d541a1274e8@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Titel für die URL des Datasets
landschaftsruhezonen-fur-die-luftfahrt
Veröffentlichung des Datasets terminieren
-
Erstellungsdatum
1. Januar 2011
Änderungsdatum
-
Konform mit
-
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Zeitliche Abdeckung
-
Publisher-Informationen
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen
urs.ziegler@bazl.admin.ch
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Url
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/themen/umwelt/laerm.html
Beziehungen
Räumlich
Schweiz
Verwandte Datensätze
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Dokumentation
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Schlagwörter
Nutzungsbedingungen
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