Kataster der belasteten Standorte (UR)

Der Artikel 32c Abs. 2 USG verpflichtet die Kantone, einen öffentlich zugänglichen Kataster der belasteten Standorte zu erstellen. Die Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung; AltlV) definiert den Begriff "belasteter Standort" (Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte, Unfallstandorte) und legt die Art und Weise fest, wie diese Kataster erstellt und geführt werden soll und welchen Inhalt er aufzuweisen hat.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier ur-1777@geoinformation-kanton-uri
Titel für die URL des Datasets kataster-der-belasteten-standorte-ur
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Erstellungsdatum 26. November 2025
Änderungsdatum 26. November 2025
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Publisher-Informationen Amt für Umwelt Kt. Uri
Kontaktstellen mail@lisag.ch
Sprachen Language independent
URL -
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Räumlich Canton of Uri (UR)
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Schlagwörter
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