Hunde - Meldefrist bei Standard-registrierung

Hundehalter:innen müssen ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Die Kennzeichnung und Registrierung wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen. Die Auswertung gibt Auskunft über die Einhaltung der Meldepflicht.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier dogs-delayedRegistrations@identitas
Titel für die URL des Datasets hunde-meldefrist-bei-standard-registrierung
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 31. Dezember 2025
Änderungsdatum 26. Januar 2026
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Monthly
Zeitliche Abdeckung 1. Januar 2016 - 1. Januar 2026
Publisher-Informationen Identitas AG
Kontaktstellen Team Tierstatistik Identitas AG
Sprachen Language independent
URL https://tierstatistik.identitas.ch/
Beziehung
Räumlich -
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_by
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