Hunde - Meldefrist bei Import

Hundehalter:innen, die einen Hund importieren, müssen ihn spätestens 10 Tagen nach der Einfuhr überprüfen lassen. Die Kontrolle der Kennzeichnung und die Importmeldung wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen. Die Auswertung zeigt, inwiefern die Frist von 10 Tagen in den jeweiligen Jahren eingehalten wurde.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier dogs-delayedImports@identitas
Titel für die URL des Datasets hunde-meldefrist-bei-import
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 30. November 2025
Änderungsdatum 29. Dezember 2025
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Monthly
Zeitliche Abdeckung 1. Januar 2016 - 1. Dezember 2025
Publisher-Informationen Identitas AG
Kontaktstellen Team Tierstatistik Identitas AG
Sprachen Language independent
URL https://tierstatistik.identitas.ch/
Beziehung
Räumlich -
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_by
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