Gewässerraum Kanton Schaffhausen

Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone, den sogenannten Gewässerraum auszuscheiden. Der Gewässerraum ist ein Korridor entlang der Gewässer, in dem neue Bauten und Anlagen im Grundsatz unzulässig sind und die landwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt ist. Die Schaffhauser Gemeinden müssen den Gewässerraum bis zum 31. Dezember 2018 festlegen, und zwar in Abhängigkeit von der Gewässerbreite (Art. 41a GSchV). Dort wo der Gewässerraum noch nicht ausgeschieden worden ist, gelten die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung, wonach ein beidseitiger Uferstreifen von definierter Breite von Bauten und Anlagen freizuhalten ist. Die Bewilligungsbehörden dürfen gemäss Art. 41c GSchV innerhalb dieses Übergangs-Gewässerraums standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen bewilligen. Dieser Übergangs-Gewässerraum ist bei sämtlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen resp. einzuhalten.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
75b61559-52ff-4d83-a933-c37a6c552bb3@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Titel für die URL des Datasets
gewasserraum-kanton-schaffhausen
Veröffentlichung des Datasets terminieren
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Erstellungsdatum
19. Juli 2019
Änderungsdatum
29. Januar 2025
Konform mit
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Zeitliche Abdeckung
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Publisher-Informationen
Tiefbau Schaffhausen Gewässer und Materialabbau
Kontaktstellen
tsh.gewaesser@sh.ch
Sprachen
Deutsch
Url
https://geodienste.ch/
Beziehungen
Räumlich
Kanton Schaffhausen
Verwandte Datensätze
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Dokumentation
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