Gebirgslandeplätze: speziell bezeichnete Landestellen über 1100 m über Meer

Gebirgslandeplätze sind Landestellen ausserhalb von Flugplätzen und ohne Infrastruktur, die über 1100 Meter über Meer liegen. Sie dienen einerseits zu Ausbildungs- und Übungszwecken, anderseits für Personentransporte zu touristischen Zwecken. Die massgebende Liste der durch das BAZL zugelassenen Gebirgslandeplätze mit spezifischen Zusatzangaben ist in der Luftfahrtpublikation der Schweiz im VFR Manual unter AGA 3-3-1 publiziert. Benützung der Gebirgslandeplätze mit Flächenflugzeugen: Nur bei entsprechender Eignung des Gebirgslandeplatzes. Benützung der Gebirgslandeplätze mit Helikopter: Der Ort der Aussenlandung darf, in einem vernünftigen Umkreis, der im Rahmen der Ortsumschreibung bis 400 m um die Koordinaten betragen kann, gewählt werden (Entscheid des Bundesrates vom 7. Mai 1980). Hinweis: Keine offizielle Luftfahrtdatenpublikation. Die publizierten Daten entsprechen möglicherweise nicht dem letzten operationellen Datenstand.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

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Identifier d31ecd5b-e00c-430b-ab2e-d9148a199b9c@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Titel für die URL des Datasets gebirgslandeplatze-speziell-bezeichnete-landestellen-uber-1100-m-uber-meer
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Erstellungsdatum 20. März 2025
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Publisher-Informationen Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen markus.luginbuehl@bazl.admin.ch
Sprachen Language independent
URL https://www.geocat.ch/geonetwork/srv/api/records/79f8cc7a-d62b-4594-9920-7ead874be83e
Beziehung
Räumlich Schweiz
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Dokumentation
Schlagwörter
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