Einschränkungen für die Binnenschifffahrt (UR)

Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesrecht verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier ur-2024@geoinformation-kanton-uri
Titel für die URL des Datasets einschrankungen-fur-die-binnenschifffahrt-ur
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 2. Februar 2024
Änderungsdatum 2. Februar 2024
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Aktualisierungsintervall -
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Kt. Uri
Kontaktstellen mail@lisag.ch
Sprachen Language independent
URL -
Beziehung
Räumlich Canton of Uri (UR)
Verwandte Datensätze -
Dokumentation -
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_open
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