Einschränkung Binnenschifffahrt

Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden. Das Geoprodukt zeigt die vom Kanton Bern verfügten Einschränkungen zur Binnenschifffahrt.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Feld Wert
Identifier 051c0caf-262e-49c7-bb7b-236750d1a9f7@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Titel für die URL des Datasets einschrankung-binnenschifffahrt
Veröffentlichung des Datasets terminieren -
Erstellungsdatum 17. Juli 2025
Änderungsdatum 14. Juli 2025
Konform mit -
Aktualisierungsintervall Annual
Zeitliche Abdeckung -
Publisher-Informationen Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Kontaktstellen sob.svsa@be.ch
Sprachen Language independent
URL https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=EINSCHIF
Beziehung geocat.ch Permalink
Räumlich Kanton Bern (erweitert)
Verwandte Datensätze -
Dokumentation
Schlagwörter
Terms of use https://opendata.swiss/terms-of-use#terms_by
Metadata Access API (JSON) Download XML