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Rückerstattung nach Art. 15b EnG für stromintensive Endverbraucher
Energie, Wirtschaft und Finanzen
Rückerstattung der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze nach Art. 15b EnG für stromintensive Endverbraucher. Stromintensive Unternehmen können sich den Ne...
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