1 Datensatz gefunden

Categories: Regionen und Städte None: oreb Formate: N/A

Ergebnisse filtern
  • Waldabstandslinien

    Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt

    Waldabstandslinien gemäss §67 PBG "Bauten und Anlagen" haben gegenüber Wäldern einen Mindestabstand von 15 m ab Waldgrenze einzuhalten. Weitergehenden Bestimmungen bzw. Ausnahme...

Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.