Die amtliche Vermessung (AV) liefert geometrische Daten zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele weitere Geodaten und Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben.
Achtung: Dies ist der Jahresendstand 2014 der AV-Daten!
Zweck: Als amtliche Vermessung im Sinne von Artikel 950 ZGB gelten die zur Anlage und Führung des Grundbuchs vom Kanton genehmigten und vom Bund anerkannten Vermessungen. Die Daten der amtlichen Vermessung sind Georeferenzdaten, die von Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie von der Wirtschaft, der Wissenschaft und Dritten zur Gewinnung von Geoinformationen verwendet werden. Auf dem GeoServer sind für die stadtinternen Nutzenden optimierte Tabellenstrukturen aufgeschaltet.