Transplantatsbewilligungsinhaber

Nach dem Inkrafttreten des neuen Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) und der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV, 812.212.1) werden Betriebsbewilligungen für TpP/GT oder GVO seit dem 1. Januar 2019 gemäss neuem Recht ausgestellt. Die Bewilligungsinhaber nach neuem Recht werden in der folgenden Liste aufgeführt:

«Betriebsbewilligungen TpP/GT/GVO nach neuem Recht».

Betriebsbewilligungen für TpP/GT/GVO, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum bzw. während höchstens fünf Jahren ab dem 1. Januar 2019 gültig. Die Bewilligungsinhaber nach altem Recht werden in der folgenden Liste aufgeführt:

«Betriebsbewilligungen TpP/GT/GVO nach altem Recht».

Während einer Übergangsphase, die bis zum Ablauf aller Betriebsbewilligungen dauert, die nach altem Recht ausgestellt und noch nicht nach neuem Recht erneuert wurden, ist zu berücksichtigen, dass ein Betriebsbewilligungsinhaber in der einen oder der anderen der beiden veröffentlichten Listen erscheinen kann.

Daten und Ressourcen

Zusätzliche Informationen

Identifier
bw202@swissmedic
Titel für die URL des Datasets
Transplantatsbewilligungsinhaber
Veröffentlichung des Datasets terminieren
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Erstellungsdatum
1. September 2022
Änderungsdatum
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Konform mit
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Aktualisierungsintervall
Monatlich
Zeitliche Abdeckung
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Publisher-Informationen
Schnittstellen-Team ‘Internet’
Kontaktstellen
Sprachen
Sprachunabhängig
Url
https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/humanarzneimittel/besondere-arzneimittelgruppen--ham-/transplantation-products/transplants-authorisation-holders.html
Beziehungen
PDF File zu diesen Daten
Räumlich
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Dokumentation
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Schlagwörter
Nutzungsbedingungen
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