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Wildruhezonen
Regionen und Städte, Umwelt
Zeigt rechtsverbindliche und empfohlene Wildruhezonen im Kanton Luzern
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Hundeleinenpflicht im Wald
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Es gilt zwischen 1. April und 31. Juli eine Hundeleinenpflicht im Wald und in 50m Abstand vom Waldrand.
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Jagdreviere
Regionen und Städte, Wirtschaft und Finanzen
Jagdreviere und kantonale und eidgenössische Jagdbanngebiete und deren Grenzen
Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.