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Marderartige Kleinraubtiere
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Nachweise von Marderartigen, welche im Kanton Luzern die meisten Raubtierarten stellen: Baum- und Steinmarder, Hermelin, Mauswiesel, Iltis, Dachs und Fischotter.
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Wildtierkorridore
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Korridore zur Sicherung der Bewegungsachsen von Wildtieren
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Reptilienvorkommen
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Kartierung des Reptilienvorkommens, mit Einzelfundorten und Vorkommen nach Zonen.
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Vernetzungsachsen Kleintiere
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Regional bedeutende Vernetzungsachsen für Kleintiere und die entlang dieser Achsen lokalisierten Engnisse. Diese sind unterschieden nach richtplanrelevant und nicht richtplanrel...
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Naturschutzrelevante Grundwassergebiete
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Zeigt vom Grundwasser gespeiste Amphibiengewässer und Feuchtgebiete, die geschont und erhalten werden sollen.
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Bienenstandorte
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte
Standorte der Bienenstöcke im Kanton Luzern. Dient unter anderem als Grundlage für die Bekämpfung von Tierseuchen.
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Lebensraum Auerhuhn Kanton Luzern, potentiell, generalisiert
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Potenzieller Auerhuhn-Lebensraum für die Region 3 "Zentraler Alpennordrand", generalisiert
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Wildlebende Huftiere
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Verbreitung wildlebender Huftiere: Projekt "Natürliche Luftschadstoffemissionen im Kanton Luzern 2000"
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Wälder mit Vorrangfunktion
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Wälder mit Naturvorrangfunktion oder mit Wildvorrangfunktion
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Hundeleinenpflicht im Wald
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Es gilt zwischen 1. April und 31. Juli eine Hundeleinenpflicht im Wald und in 50m Abstand vom Waldrand.
Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.