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Hundeleinenpflicht im Wald
Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel, Regionen und Städte, Umwelt
Es gilt zwischen 1. April und 31. Juli eine Hundeleinenpflicht im Wald und in 50m Abstand vom Waldrand.
Sie können dieses Register auch über die API (siehe API-Dokumentation) abrufen.